Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Gemäß §4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Grundsätzlich werden von uns bei Ihrem Besuch auf unserer Homepage keinerlei Daten elektronisch erfasst, sodass eine Auskunftspflicht gegenstandslos ist!
1. Name der verantwortlichen Stelle
Waldhotel Bächlein
Inhaber: Herr Georg Jung
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 316920816
2. Geschäftsführung
Georg Jung (Anschrift wie oben)
3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Georg Jung
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Waldhotel Bächlein
Inhaber: Georg Jung e.K.
Bächlein 10
96268 Mitwitz
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung
Gegenstand des Unternehmens ist der Hotelbetrieb sowie Restaurantbetrieb und die Organisation von Tagungen, Familien- und Betriebsfesten. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung des vorgenannten Zwecks. Schwerpunkte der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Bereiche Personal, Kunden und Lieferanten.
Digitalisierte Aufzeichnungen von Buchungsgesprächen zu Dokumentations-, Beweis- und Trainingszwecke, werden nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Gesprächspartners vorgenommen .
Die Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für eigene Zwecke.
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der zuvor aufgeführten Zwecke.
6. Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten/Datenkategorien
Es werden im Wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
- Gästedaten (bes. Adressdaten, Reservierungsdaten, Gästewünsche, Abrechnungsdaten)
- Kundendaten (bes. Adressdaten, Vertragsdaten, Abrechnung- und Leistungsdaten)
- Interessentendaten (bes. Unterkunftsinteresse, Raum– und Saalmietinteresse, Adressdaten)
- Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten, Daten von Pensionsträgern (best. Personal– und Gehaltsdaten)
- Vermittler-/Makler-/Agenturdaten (bes. Adresse– , Abrechnungs- und Leistungsdaten)
- Geschäftspartner, externe Dienstleistungsunternehmen (bes. Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
- Daten zu Lieferanten (bes. Adress- , Abrechnungs-, Leistungs- und Funktionsdaten) sofern diese zur Erfüllung der unter Punkt 5. genannten Zwecke erforderlich sind.
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen personenbezogene Daten ihrer Gäste erheben und in automatisierten Verfahren speichern, soweit dies im Rahmen des Beherbergungsvertrages erforderlich ist. Dazu gehören i. d. R. auch Abrechnungsdaten über Speisen und Getränke, über vom Zimmer aus geführte Telefongespräche und/oder andere hotelspezifische Dienstleistungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe sind aufgrund der melderechtlichen Vorschriften verpflichtet, Angaben über den Wohnort, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit ihrer Gäste und deren Familienangehörigen zu erfragen.
7. Kategorien von Empfängern, denen Daten mitgeteilt werden können
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger)
Interne Stellen, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (z. B. Personalverwaltung/-steuerung, Buchhaltung, Marketing, Vertrieb, IT-Organisation.
Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG
Weitere externe Stellen (z. B. Kreditinstitute, Maklerargenturen im Rahmen von Vermittlertätigkeit, Unternehmensverbundzugehörige Unternehmen soweit Betroffene eine schriftliche Einwilligung erklärt haben oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigtem Interesse zulässig ist), sowie Partnerunternehmen im Rahmen der vom Kunden erteilten Auftragstätigkeit.
8. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten und Datensätze routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (Gast-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. So werden die handelsrechtlichen oder finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres den rechtlichen Vorschriften entsprechend nach weiteren zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind. Im Personalverwaltungs- und -Personalsteuerungsbereich werden kürzere Löschungsfristen auf besonderen Gebieten genutzt. Dieses trifft insbesondere auf abgelehnte Bewerbungen oder Abmahnungen zu. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie unaufgefordert gelöscht, wenn die unter Punkt 4. genannten Zwecke wegfallen.
Meldeformulare werden nach dem gültigen Meldegesetz in den einzelnen Hotel- und Beherbergungsbetrieben gem. der gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer aufbewahrt und danach unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen einer datenschutzgerechten Vernichtung zugeführt.
9. Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung in Drittstaaten findet nicht statt und ist z. Zt. auch nicht geplant.